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Antworten auf häufig gestellte Fragen aller Art findest du in unseren FAQs!

Zu den FAQs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Besucherverträge samt Parkanlagen

 

1.GELTUNG

Die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGBs“) samt der hierin verwiesenen und einen Bestandteil der AGBs bildenden Parkordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung (im Folgenden die „Parkordnung“) wird beim Kauf einer Eintrittskarte bzw. eines Gutscheins sowie beim Abschluss des Besuchervertrags insbesondere auch beim Kauf einer Jahreskarte zwischen der Familypark GmbH (im Folgenden „Familypark“) und dem Besucher ohne weiteres Zutun vereinbart. Hilfsweise erkennt ein Besucher mit Betreten der Parkanlagen die jeweils gültigen AGBs und Parkordnung für sich und in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter auch für den Vertretenen als gültig und rechtsverbindlich an. Die AGBs und die Parkordnung sind auf der Homepage des Familypark (www.familypark.at; im Folgenden die „Homepage“) abrufbar. Diese AGBs gelten für das gesamte Vertragsverhältnis aus den Kauf- und Besucherverträgen.

 

2. VERTRAGSABSCHLÜSSE

Der Kaufvertrag über eine Eintrittskarte (Tagesticket und Jahreskarte) bzw. einen Gutschein kommt mit Erhalt des vollständigen jeweils geltenden Kaufpreises für eine Eintrittskarte bzw. für einen Gutschein bei Familypark und ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGBs (samt der hierin verwiesenen Parkordnung) zu Stande. Familypark unterliegt keinem Kontrahierungszwang und hat somit das Recht, Interessenten den Verkauf einer Eintrittskarte bzw. Jahreskarte auch ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Der Besuchervertrag kommt – ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGBs (samt der hierin verwiesenen Parkordnung) – zustande:

a) bei Tagestickets:

mit dem vom elektronischen Zutrittssystem gewährten Einlass in den Familypark mit derjenigen Person, für welche das Tagesticket am Schranken gescannt wurde.

 

b) beim Erwerb einer Jahreskarte:

sofort mit der Person, auf die die Jahreskarte lautet.

Zu den Jahreskarten-Datenschutzbestimmungen

 

c) bei Einlösung von Gutscheinen:

mit der Person, für die das Tagesticket am Schranken gescannt wird bzw. mit der Person, auf die die Jahreskarte lautet.

 

3. LEISTUNGSUMFANG, PFLICHTEN VON FAMILYPARK

Der Inhaber eines gültigen Tagestickets bzw. die Person, auf die eine gültige Jahreskarte ausgestellt ist, ist während der Saison zu den jeweiligen Öffnungszeiten sowie nach näherer Maßgabe der Parkordnung, insbesondere auch der dort aufgeführten Zutrittsbeschränkungen, zum Zugang in den Familypark, zur unentgeltlichen Benützung der im Familypark bestehenden Fahrattraktionen, Gebäude, Anlagen, Spielplätze, Spielgeräte, Wege, Wiesen und restlichen Einrichtungen sowie zur unentgeltlichen Benützung der Parkplätze berechtigt. Ausgenommen davon sind Attraktionen, die mit Wertmünzen betrieben werden. Diese sind gesondert an den Eintrittskassen oder bei den Wechselautomaten im Park auf Wunsch zu erwerben. Der Besuch der im Familypark bestehenden Gastronomieeinrichtungen sowie die dortige Konsumation von Speisen und Getränken sind jeweils gesondert zu entlohnen. Gleiches gilt für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen in den im Familypark bestehenden Geschäften.

Die Parkanlagen umfassen aktuell (i) den Familypark bestehend aus seinen Fahrattraktionen, Gebäuden, Anlagen, Spielplätzen, Spielgeräten, Wegen, Wiesen und restlichen Einrichtungen (im Folgenden der „Familypark“); sowie (ii) die Parkplätze (im Folgenden für den Familypark und die Parkplätze die „Parkanlagen“). Familypark ist jederzeit berechtigt, die bestehenden Parkanlagen baulich zu verändern, ohne dass den Besuchern – insbesondere den Inhabern von Jahreskarten und Gutscheinen daraus Ansprüche zukommen.

Familypark ist verpflichtet, die Parkanlagen in verkehrssicherem Zustand zu erhalten und bemüht, seinen Besuchern die Benützung möglichst sämtlicher Einrichtungen (insbesondere auch Fahrattraktionen) zu ermöglichen. Wohlverstanden ist dabei, dass einzelne Einrichtungen wegen regulärer Kontroll- und Wartungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten, Reparaturarbeiten, behördlicher Verfügungen, Schlechtwetters oder Naturereignissen wiederholt und ohne Vorankündigung unbenützbar sein können. Dem Besucher kommt diesfalls kein Recht auf Minderung oder gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zu.

Familypark haftet nicht für die eingeschränkte Nutzbarkeit der bereitgestellten Fahrgeschäfte durch Stromausfälle. Es steht dem Besucher kein Anspruch auf Minderung oder gänzlicher oder teilweiser Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zu.

An Tagen mit großem Besucherandrang kann der Zutritt zu den Parkanlagen oder einzelner Anlagen aus Sicherheitsgründen eingeschränkt werden. Familypark bittet für damit einhergehende Unannehmlichkeiten um Nachsicht. Ansprüche gegen Familypark, wie Minderung oder gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen, sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

Im Falle einer längeren als tageweisen Schließung des kompletten Familyparks aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der Familypark GmbH liegen (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Behördliche Schließungen, andere Fälle höherer Gewalt oder außerordentlicher Zufälle mit Ausnahme des Wetterrisikos) wird dem Besucher, mit dem ein entgeltlicher Vertrag zustande gekommen ist, eine Ersatzleistung ausnahmslos nur in Form eines Gutscheines bzw. im Fall von Jahreskarten in Form einer aliquoten Verlängerung der Laufzeit gewährt. Eine Barablöse ist ausgeschlossen.

Bei nur vorübergehender, kürzer als 1 Tag dauernder Schließung des kompletten Familyparks oder nur teilweiser Schließung des Familyparks aufgrund solcher ebengenannter Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Familypark GmbH liegen, kommt dem Besucher kein Recht auf Minderung oder gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zu.

Bezüglich des Wetterrisikos gelten die gesonderten Regelungen dieser AGBs (siehe Punkt 12. Wetterrisiko).“

 

4. KEINE BETREUUNG BEAUFSICHTIGUNGSBEDÜRFTIGER MENSCHEN DURCH FAMILYPARK

Weder Familypark noch das Parkpersonal übernehmen eine Betreuungspflicht für beaufsichtigungsbedürftige Menschen, insbesondere Kinder bis zum 14. Lebensjahr, schwerkranke und schwerbehinderte Menschen (im Folgenden: „beaufsichtigungsbedürftige Menschen“) oder für Jugendliche ab Vollendung des 14. Lebensjahrs. Die Betreuungspflicht liegt auch während des Aufenthalts in den Parkanlagen ausschließlich bei der Aufsichtsperson (mind. 18 Jahre alt!). Dies gilt auch dann, wenn Parkpersonal einem beaufsichtigungsbedürftigen Menschen erhöhte Aufmerksamkeit zukommen lässt.

 

5. AUFGABEN UND HAFTUNG DER AUFSICHTSPERSONEN

Aufsichtspersonen sind höflich und im Interesse der Sicherheit nachdrücklich aufgefordert, ihren Betreuungspflichten gegenüber beaufsichtigungsbedürftigen Menschen mit größtmöglicher Umsicht und dem gebotenen Verantwortungsbewusstsein nachzukommen. Die Anwesenheit von Parkpersonal kann Aufsichtspersonen von dieser Pflicht weder befreien noch den gebotenen Maßstab an Sorgfalt herabsetzen. Aufsichtspersonen sind – auch im Verhältnis gegenüber Familypark – zur sorgfältigen Aufsicht beaufsichtigungsbedürftiger Menschen verpflichtet. Sie sind bei Verletzung ihrer Pflichten für jene Schäden des Familypark, anderer Besucher, des Parkpersonals oder Dritter verantwortlich und zur ungeteilten Hand haftbar, welche der zu beaufsichtigende Mensch infolge Pflichtenverletzung verursacht.

 

6. PFLICHTEN DER BESUCHER

Besucher sind – jeweils nach näherer Maßgabe der Parkordnung – insbesondere verpflichtet,

  • auf den Parkanlagen stets im Einklang mit dem Gesetz, diesen AGBs, der Parkordnung und den näheren Handlungsanweisungen zu handeln,
  • sämtliche Einrichtungen der Parkanlagen pfleglich zu behandeln,
  • stets Rücksicht auf die Sicherheit und das Wohl der anderen Besucher zu nehmen,
  • sämtlichen Meldepflichten gegenüber dem Familypark zeitgerecht nachzukommen und
  • insofern sie auch Aufsichtspersonen sind, ihren Aufsichtspflichten vollinhaltlich nachzukommen.

Weitere Pflichten der Besucher bleiben von Obigem unberührt.

 

7. EINTRITTSKARTEN

Für den Familypark bestehen ausschließlich folgende Eintrittskarten, wobei verkaufte Eintrittskarten nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt werden und die Gültigkeit, das Lösen und der Verbrauch von Eintrittskarten aus nachstehender Tabelle näher ersichtlich sind:

Art der Eintrittskarte Gültigkeit Entwerten Verbrauch
Tagesticket vom Schaltera am Tag des Kaufs mit Scan beim Schrankend beim Verlassen des Familyparks
Tagesticket im Vorverkaufb wie auf dem Ticket angegeben mit Scan beim Schranken beim Verlassen des Familyparks
Online-Ticketsc wie auf dem Ticket angegeben mit Scan beim Schranken beim Verlassen des Familyparks
Jahreskarte sofort mit Kauf beliebig oft ein Jahr lang ein Jahr nach dem Kaufe
Digitale Jahreskarte sofort mit Kauf beliebig oft ein Jahr lang ein Jahr nach dem Kaufe

 

a) Schalter = Schalter am Besuchereingang des Familypark

b) Gruppen, Großabnehmer und Einzelverkauf über Reseller, die nicht im Namen und auf Rechnung der Familypark GmbH verkaufen

c) Online Tickets = Tickets des Webshops auf familypark.at, bzw. Online-Reseller, die nicht im Namen und auf Rechnung der Familypark GmbH verkaufen

d) Schranken =  Schranken am Drehkreuz des Besuchereingangs

e) Beispiel: Kauf am 10.8.2023, letzter Tag der Gültigkeit: 10.8.2024

 

Der Erwerb von Eintrittskarten auf andere Art als vom Schalter oder vom Onlineshop des Familypark auf seiner Homepage erfolgt hinsichtlich der Echtheit auf eigenes Risiko, insbesondere, wenn Eintrittskarten von Resellern erworben werden.

Muss der Familypark aus wichtigem Grund für kurze Zeit verlassen werden, hat der Besucher beim Ausgang einen Sichtvermerk (Stempel auf Handrücken) zu erhalten. Der Sichtvermerk ermächtigt zum Wiedereintritt in den Familypark am selben Tag. Dies gilt ebenso für Jahreskartenbesitzer, wenn diese am selben Tag den Familypark verlassen und wieder betreten wollen.

 

8. ÖFFNUNGSZEITEN

Die Saison und die Öffnungszeiten ändern sich von Jahr zu Jahr und sind auf der Homepage ersichtlich. Die Dauer der aktuellen Saison ist den Aushängen im Eingangsbereich des Familyparks bzw. der Homepage zu entnehmen.

Während der regulären Saison ist die Parköffnungszeit in der Regel 10 Uhr. Die Parkschlusszeit variiert im Saisonverlauf und ist den Aushängen bzw. der Homepage zu entnehmen.
Die Kassenschlusszeit bzw. der letzte Einlass ist generell 1 Stunde vor der veranschlagten Parkschlusszeit (ausgenommen Sonderevents).

Zur fallweisen Änderung der Öffnungszeiten bei Schlechtwetter oder extremen Wetterverhältnissen siehe unter § 12.

 

9. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR TAGESTICKETS VOM ONLINESHOP

Über das Gesetz, diese AGBs sowie die jeweils gültige Parkordnung hinaus gelten für Tagestickets vom Onlineshop ergänzend nachstehende Bestimmungen:

Tagestickets vom Onlineshop sind auf DIN A4 in lesbarer und scanbarer Qualität auszudrucken und vom Besucher mit unbeschädigtem, insbesondere auch nicht geknickten Bar- und QR-Code zum Familypark mitzubringen.

Alternativ können Tickets auch per Mobiltelefon als PDF Dokument vorgezeigt werden. Die Funktionalität des Scannens von Mobiltelefonen wird von Familypark nicht garantiert. Ebenso kann der Familypark keine Garantie für die Stärke des jeweiligen Mobilfunknetzes im Bereich des Parks übernehmen für den Fall, dass Bestätigungs-Emails aufgrund des schlechten Empfangs nicht zugestellt werden können.

Das ausgedruckte Tagesticket vom Onlineshop berechtigt jenen zum Eintritt, der es erstmals am Besuchereingang scannt. Der Online-Käufer trägt sohin das Risiko unbefugter mehrfacher Ausdrucke des von ihm erstandenen Tagestickets oder unbefugt angefertigter Vervielfältigungen (Fotokopien).

Nicht auf einen bestimmten Tag datierte Tickets, die über den Onlineshop von Familypark gekauft wurden, gelten nur bis zum Ablauf der Saison, für die sie gekauft wurden und die im Wortlaut des Tickets vermerkt ist.

Datierte Tagestickets können ausnahmslos nur an dem Tag eingelöst werden, für den sie erworben wurden und der am Ticket vermerkt ist.

Bei den vom Familypark angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen im Sinne des § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraumes erbracht werden. Dem Kunden steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs. 1 FAGG zu.

Familypark übernimmt keine Haftung für die Funktion der Kaufabwicklung im Online-Shop.

 

10. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR DIE JAHRESKARTE

Über das Gesetz, diese AGBs sowie die jeweils gültige Parkordnung hinaus gelten für Jahreskarten ergänzend nachstehende Bestimmungen:

Die Jahreskarte berechtigt ausschließlich den auf ihr genannten Inhaber zum Eintritt und kann nicht weitergegeben werden.

Die Jahreskarte muss bei jedem Besuch am Schranken gescannt und auf Bitte des Parkpersonals jederzeit (zusätzlich) vorgewiesen werden.

Sollte der Besucher seine Jahreskarte vergessen, hat er ein Tagesticket zu kaufen. Wenn der Besucher das Parkpersonal am Schalter vor Erwerb des Tagestickets auf seine vergessene Jahreskarte hinweist, wird die Rechnung für sein Tagesticket mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Der Besucher ist zur Rückerstattung der Kosten des Tagestickets berechtigt, wenn er spätestens am letzten Tag der jeweiligen Saison bis 16:00 Uhr (Einlangen) unter Vorlage des Originals der Rechnung über das Tagesticket samt Vermerk und der gültigen Jahreskarte die Rückerstattung verlangt.

Bei Verlust der Jahreskarte wird für eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 eine Ersatzkarte ausgestellt.

Wird die Jahreskarte innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach ihrem Ablauf verlängert, erhält der Inhaber gegen Vorlage der alten Jahreskarte einen Treuerabatt auf die neue Jahreskarte. Der Treuerabatt ist nicht mit allfälligen anderen Ermäßigungen kombinierbar. Nach Ablauf dieser Frist kann ausnahmslos kein Rabatt mehr gewährt werden. Läuft die alte Jahreskarte kurz vor Saisonende ab, läuft die Frist erst mit Beginn der neuen Saison weiter.

 

11. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR GUTSCHEINE

Es besteht die Möglichkeit, bei Familypark entgeltlich Wertgutscheine zu kaufen. Über das Gesetz, diese AGBs sowie die jeweils gültige Parkordnung hinaus gelten für Gutscheine ergänzend nachstehende Bestimmungen:

Der jeweilige Inhaber eines gültigen Wertgutscheins kann diesen am Schalter oder im Familypark als Zahlungsmittel für Eintrittskarten und sämtliche im Familypark angebotene Leistungen (insb. auch Speisen, Eis, Getränke, Souvenirs) verwenden.

Weiters bietet der Familypark Jahreskartengutscheine an, die ausschließlich für den Vertrieb an Unternehmen oder für Gewinnspiele der Familypark GmbH oder deren Kooperationspartner zum Einsatz kommen. Die Gültigkeit dieser Gutscheine ist auf jene Saison beschränkt, für die sie aufgelegt wurden. Diese Gutscheine verlieren nach Ablauf der angegebenen Saison ihre Gültigkeit. Die gesetzliche Verjährungsfrist ist insbesondere für unentgeltlich erworbenen Gutscheine ausgenommen.

 

12. WETTERRISIKO

Der Familypark und seine Einrichtungen liegen unter freiem Himmel und sind daher der Witterung unterworfen. Der Betrieb des Familyparks ist bei Schlechtwetter oder extremen Wetterverhältnissen (wie insb. auch bei extremen Hitze- oder Trockenperioden oder starkem Wind) nicht oder nur eingeschränkt möglich. Familypark hat bei Schlechtwetter oder extremen Wetterverhältnissen das Recht zur fallweisen Änderung der Öffnungszeiten (= spätere Öffnung, früheres Schließen; ganztägiges oder mehrtägiges Geschlossenbleiben des Familyparks). Bei Schlagendwerden des Wetterrisikos steht dem Besucher kein Anspruch auf Minderung oder gänzlicher oder teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises oder auf sonstige Ausgleichs- oder Ersatzleistungen zu.

Sollte der Familypark für den gesamten Tag vollständig geschlossen bleiben, werden die für diesen Tag erworbenen Online-Tickets automatisch storniert und erhält der Besucher den bereits bezahlten Kaufpreis rücküberwiesen.

Sollten jedoch nur einzelne Einrichtungen, Fahrgeschäfte oder dergleichen nicht betrieben werden und/oder der Betrieb zeitlich eingeschränkt werden (z.B. Öffnung des Familyparks erst um 12.00 Uhr oder Schließung des Parks bereits um 15.00 Uhr) stehen dem Besucher keine – auch nicht teilweise – Rückerstattungsansprüche zu.

 

13. AUSSCHLUSS VON DER BENÜTZUNG DER PARKANLAGEN

Hingewiesen wird auf das Bestehen von Bestimmungen zum gänzlichen oder teilweisen Ausschluss eines Besuchers von der Benützung der Parkanlagen nach näherer Maßgabe der Parkordnung (z.B.: Alters- oder Größenbeschränkungen, Schwangerschaft, usw.). In solchen Fällen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Entschädigung, Rückerstattung oder Minderung des Eintrittspreises.

 

14. BENÜTZUNG DER PARKANLAGEN AUF EIGENE GEFAHR

Die Besucher erkennen an, dass die Benützung der Parkanlagen selbst bei Einhaltung dieser AGBs, der Parkordnung sowie den näheren Handlungsanweisungen gefahrengeneigt ist und selbst bei Anwendung noch so großer Sorgfalt und Vorsicht ein in der Natur der Sache liegendes, unabwendbares Gefahrenpotential birgt. Insbesondere bei unsachgemäßem Umgang mit den Fahrattraktionen, Spielplätzen, Spielgeräten und ähnlichen Einrichtungen besteht Lebensgefahr oder die Gefahr schwerer Schäden an Körper, Seele und Vermögen. Familypark, diese AGBs, die Parkordnung (samt den näheren Handlungsanweisungen) und das Parkpersonal sind redlich um die Abmilderung dieser Gefahren bemüht, ohne das verbleibende Restrisiko beseitigen zu können. Die Benutzung der Parkanlagen erfolgt daher – unbeschadet der Pflicht des Familypark, die Parkanlagen in verkehrssicherem Zustand zu erhalten, dazu bereits oben – auf eigene Gefahr und erfordert die Rücksichtnahme auf die Sicherheit und das Wohl anderer Besucher.

 

15. VERHÄLTNIS ZUR PARKORDNUNG

Diese AGBs und die jeweils gültige und einen Bestandteil der AGB bildenden Parkordnung bilden ein einheitliches, untrennbares Ganzes. Die Bestimmungen dieser AGBs gelten – auch wenn dies nicht explizit so festgehalten wird – vorbehaltlich der näheren Ausgestaltung und Einschränkung sowie den weiteren Regeln, insbesondere auch zu Haftungen des Besuchers, in der Parkordnung.

 

16. FUNDGEGENSTÄNDE

Verlorene oder vergessene Sachen (=Fundgegenstände) können per E-Mail angefragt werden bzw. persönlich im Infopoint abgegeben werden, wobei die Übernahme der Fundgegenstände durch Familypark auf freiwilliger Basis erfolgt und keine Haftung dafür übernommen wird. Abgegebene und in der Zwischenzeit nicht wieder abgeholte Fundgegenstände werden binnen eines Monats ab Übernahme beim Gemeindeamt der Gemeinde St. Margarethen abgegeben. Fundgegenstände, deren Wert EUR 10,– nicht übersteigt und es auch nicht für den Familypark erkennbar ist, dass die Wiedererlangung der Sache für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung ist, werden nicht beim Gemeindeamt der Gemeinde St. Margarethen abgegeben, sondern werden am 31. Jänner des Folgejahres karitativen Zwecken zugeführt.

 

17. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Familypark haftet nicht für selbst verschuldete oder infolge höherer Gewalt oder infolge von nicht vom Familypark oder dessen Leuten verschuldeten Stromausfällen eingetretene, auf einer unsachgemäßen Behandlung oder Benützung der Parkanlagen und seiner Einrichtungen beruhende oder von anderen Besuchern verursachte Schäden und Unfälle eines Besuchers. Familypark haftet seinen Besuchern bei von ihm oder seinen Leuten verschuldeten Schäden am Vermögen nur dann, wenn diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Familypark oder seiner Leute zurückzuführen sind. Alle Haftungsausschlüsse gelten auch für etwaige Forderungen gegen die Leute von Familypark. Zum Verfall des Schadenersatzanspruchs eines Besuchers dann, wenn eine zumutbare Schadensmeldung nicht spätestens bei Verlassen des Familyparks erfolgt, siehe näher in der jeweils geltenden Parkordnung.

 

18. SALVATORISCHE KLAUSEL

Falls einzelne Bestimmungen der Kaufverträge, Besucherverträge oder dieser AGB samt der hierin verwiesenen Parkordnung unwirksam sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Vertrags vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

 

19. ERFÜLLUNGSORT, RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist Sankt Margarethen im Burgenland. Die Kauf- und Besucherverträge unterliegen österreichischem materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Besuchervertrag, einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Eisenstadt, insofern nicht auch andere Gerichtsstände zwingend gelten.

 

20. Nutzung von Daten

Kundendaten werden vom Familypark nur dann verwendet, wenn dies für die Bereitstellung der hier beschriebenen Dienstleistungen und in Übereinstimmung mit der einschlägigen Datenschutzerklärung (https://www.familypark.at/datenschutz) und allen geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich ist (einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung). Sowohl Familypark als auch der Kunde werden die Datenschutzerklärung und die Datenschutzbestimmungen einhalten und die erforderliche Unterstützung und Kooperation bereitstellen, soweit dies zumutbar oder erforderlich ist. Sofern Familypark keine Zustimmung des Kunden hat, werden keine personenbezogenen Daten, die gespeichert wurden, an Dritte weitergeben (außer wenn dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, aufgrund einer behördlichen Anfrage oder zum Zwecke der Bereitstellung der Dienste erforderlich ist). Der Kunde stimmt zu, vom Familypark den monatlichen Newsletter zu erhalten, sofern die Daten im entsprechenden Online-Formular eingegeben wurden.

 

Stand März 2024. Nur die deutsche Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verbindlich. Allfällige vom Familypark zur Verfügung gestellte Übersetzungen sind nicht verbindlich.

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