Informationen zum Widerrufsrecht
Bei den vom Familypark angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um Freizeit-Dienstleistungen im Sinne des § 18 Abs 1 Z 10 FAGG, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraumes erbracht werden. Dem Kunden steht demnach kein Rücktrittsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG zu.